Geriatrische Reha beantragen

Neuerungen ab 01.07.2022

Eine geriatrische Reha zu beantragen, war bislang ein aufwendiger Prozess. Prüfungen durch die Krankenkasse standen auf der Tagesordnung, häufig wurden die Antragssteller abgewiesen – trotz aller Mühe, die in die ordnungsgemäße Antragsstellung investiert wurde. Ab dem 01.07.2022 dürfen sich Patienten, die eine geriatrische Reha beantragen wollen, nun auf ein vereinfachtes Verfahren freuen.

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich in Bezug auf die Beantragung geriatrischer Rehabilitationen für eine Reihe von Neuerungen stark gemacht, welche Antragstellung und Bewilligung deutlich verschlanken, beschleunigen und im Sinne der Patienten optimieren sollen. Wir erklären, was Patienten und Haus- bzw. Fachärzte beim Antrag auf eine geriatrische Reha zukünftig beachten müssen.

Voraussetzungen für eine geriatrische Rehabilitation

Wer für eine geriatrische Reha einen Antrag stellen möchte, sollte vorab sichergehen, die nötigen Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind durch die vom G-BA initiierten Regelungen eindeutig festgelegt:

  • Vorliegen eines erhöhten Lebensalters (mind. 65 Jahre)
  • Vorliegen einer geriatrietypischen Multimorbidität mit mindestens zwei Diagnosen
    für geriatrietypische Erkrankungen
  • Vorliegen einer die Reha begründenden Funktionsdiagnose
  • Vorliegen einer Rehafähigkeit

In Ausnahmefällen sind Abweichungen von diesen Kriterien für eine Reha in der Geriatrie möglich. Diese ziehen jedoch zusätzlich veränderte Bedingungen für die Antragsstellung sowie das Bewilligungsverfahren nach sich. Gern geben wir Ihnen weitere Auskünfte zu diesem Thema. Sie erreichen uns unter: Tel. +49 (0)9741 898-4345oder per E-Mail: info@fvprk.de

Antragstellung

Patienten, die eine geriatrische Reha beantragen möchten, können den Antrag nicht selbstständig stellen. Sie benötigen dafür ihren Hausarzt bzw. ihren behandelnden Facharzt.

  1. Der Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Behandlung fest und bewertet, ob die ambulante oder stationäre Rehabilitation in einer Klinik beim multimorbiden Erkrankungsbild des Patienten eine Aussicht auf Besserung verspricht.
  2. Der Arzt führt zwei Funktionstests durch, die zeigen, ob und in welchem Maße die Erkrankung bereits funktionale Einschränkungen beim Patienten verursacht hat. Diese Ergebnisse werden im Verordnungsformular dokumentiert.
  3. Der Arzt füllt das Formular für den Patienten aus und dokumentiert die medizinische Notwendigkeit der geriatrischen Rehabilitation.

Wunsch- und Wahlrecht von Patienten

Vorteile einer Rehaklinik mit Akutgeriatrie

Ansprechpartner für geriatrische Rehabilitation

Ihnen wurde von Ihrem behandelnden Arzt eine geriatrische Rehabilitation empfohlen? Unser Krankenhaus mit eigener Akutgeriatrie ist auf die Behandlung älterer Menschen spezialisiert und bietet neben der Akutbehandlung die Möglichkeit, eine ambulante oder stationäre geriatrische Reha durchzuführen. Nähere Informationen zu unserem Reha-Leistungsspektrum finden Sie bei der Klinik für geriatrische Rehabilitation. Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema und beantworten weitere Fragen zur Antragstellung oder dem Aufenthalt in unserem Haus. Sprechen Sie uns einfach an.

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    Bewilligungsverfahren

    Das Bewilligungsverfahren durch die Krankenkasse wird durch die vom G-BA erwirkten Neuerungen vereinfacht. Wenn der Antrag auf geriatrische Rehabilitation vollständig ist (Diagnosen, Funktionstests) und alle formalen Voraussetzungen wie hohes Lebensalter und Multimorbidität erfüllt sind, erfolgt bei der zuständigen Krankenkasse keine medizinische Prüfung mehr! Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, der geriatrischen Behandlung zuzustimmen und die Kosten für den Aufenthalt in der Klinik für Rehabilitation und Geriatrie zu übernehmen.